2009-09-21

Nachbarschaft........

Hallo ,

aus gegebenem Anlass - bitte Eure Hunde in den Nachbargrundstücken nicht frei laufen lassen!
Es besteht eine Leinenpflicht - sowohl bei uns am Ausbildungsplatz (ausgenommen natürlich wenn es die Ausbildung erfordert) als auch auf der - öffentlichen - Strasse davor und auch auf dem Gelände des Tierschutzvereines vis a' vis.
Wir kooperieren mit dem Tierschutzverein, dürfen das Gelände nutzen und möchten uns diese Zusammenarbeit durch Einzelne nicht zunichte machen lassen!
Sollte es sich dabei um Mitglieder des ÖRV Baden handeln, erfolgt Platzverbot !

Was nun das freie Laufen lassen auf anderen Grundstücken betrifft: die B210 ist nicht weit, als auch die Landwirte und Jäger- das ist Euch dann überlassen.............